Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Verträge werden ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen. Diese gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Vertragsschluss
Der Kunde erteilt der Druckerei Dietrich AG einen Auftrag, der auch ohne Bestätigung Gültigkeit erlangt. Die Druckerei kann den Auftrag ablehnen oder von einem bereits angenommenen Auftrag ausserordentlich und fristlos zurücktreten, sofern aus den übermittelten Druckvorlagen ein triftiger Grund vorliegt.
Preise
Die Preisberechnungen basieren auf Grund der verfügbaren Unterlagen. Die erwähnten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Ange bot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Bei ungenauen Angaben sind die Preise als unverbindliche Richtpreise zu verstehen. Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand muss belastet werden, z.B. bei verlangten Vorlagen- und Manuskriptbereinigungen, Zusatzbearbeitung von gelieferten Daten und für die Wiedergabe von schlecht geeigneten Unterlagen und auch bei Ersatz von bereits gelieferten und von uns bearbeiteten Daten. Die für den Besteller hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Probeabzüge nach verlangten Korrekturen, Originale und fotografische Arbeiten werden ebenfalls berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Angebot
Schriftliche Angebote sind ab Datum der Ausstellung für drei Monate gültig, sofern die Beschaffung der vorgesehenen Materialien und Fremd arbeiten zu den bisherigen Konditionen möglich ist. Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Exportsendungen sind die vorgeschriebenen Zollpapiere zur Befreiung der Mehrwertsteuer beizubringen. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko Lieferungen. Die Kosten für Transport und Transportverpackung sowie zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Wir sind befugt bei grösseren Aufträgen, Abholaufträgen oder neuen Geschäftsverbindungen Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Lieferungsbedingungen
Die Auslieferung erfolgt zum vereinbarten Termin ab Druckerei unter Vorbehalt der rechtzeitigen Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte, Daten usw.). Bei Autorkorrekturen und/oder falls die Nachbesserung der Daten erforderlich ist, bleiben Anpassungen des Liefertermins vorbehalten. Wenn dadurch Teillieferungen nötig sind, müssen die zusätzlichen Aufwendungen dem Auftraggeber belastet werden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. die Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Druckerei Dietrich AG kein Verschulden trifft (Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle von höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zu rückzutreten oder die Druckerei Dietrich AG für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Sie berechtigen die Druckerei, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Überschreitungen des Liefertermins haftet die Druckerei höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Druckerei Dietrich AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Wenn diese nicht in verlangter Form geleistet werden, so kann die Auftragsbearbeitung eingestellt werden und die bis dahin aufgelaufenen Kosten sind ohne Verzug fällig. Weiter ist die Druckerei Dietrich AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen, wenn die Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel bedingt, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt. Auf Verlangen des Auftraggebers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von zwei Monaten zur Verwendung gelangen, können von der Druckerei Dietrich AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert werden.
Aufträge für Dritte
Für Aufträge auf Rechnung eines Dritten ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Bezahlung verantwortlich. Andernfalls übernimmt der Auftraggeber diese Verpflichtung. Abnahmeverzug nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb einer Frist von 8 Ta gen nach Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Druckerei Dietrich AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers intern oder extern einzulagern.
Haftung
Das uns zur Verfügung gestellte Material (Manuskripte, Daten, Fotos etc.) wird mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Es besteht keine Haftung, wenn gelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet werden können oder ein Datenverlust entsteht. Die Haftung des Lieferanten beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln ist wegbedungen. Der Kunde übernimmt ausdrücklich alle mit der Verwendung des gelieferten Produkts verbundenen Risiken und trägt die Verantwortung für all fällige daraus entstehende bzw. entstandenen Schäden. Der Auftraggeber hat vor der Produktion der Arbeit die ihm zur Kontrolle zugestellten Unterlagen (Probeabzüge, Andrucke, „Gut zum Ausrüsten“ usw.) auf Inhalt und Fehler zu prüfen und mit allfälligen Korrekturanweisungen deutlich zu versehen und rechtzeitig zurückzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Die Druckerei Dietrich AG behält sich das alleinige Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue von Reproduktionen, Tonwert und Qualität des Materials bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.
Angeliefertes Material
Ein vorab erstellter Andruck auf angeliefertem Material ist für die Auflage verbindlich. Es können keine Materialkosten bei Fehldrucken oder für Ausschuss belastet werden.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge – bei Extraanfertigungen des Materials bis zu 20 % – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Reklamationen und Mängelrüge
Reklamationen können nur innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Bei begründeter und objektiver Beanstandung erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung des Mangels. Lässt die Druckerei Dietrich AG die angesetzte Frist verstreichen, ohne den Mangel behoben zu haben, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR ein Jahr. Transportschäden sind unverzüglich bei Empfang der Ware beim Spediteur zu protokollieren.
Archivierung
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme, usw.) besteht für den Drucker nicht. Ein besonderer Archivierungsvertrag in schriftlicher Form und gegen Berechnung kann dagegen abgeschlossen werden. Ohne zusätzliche Vereinbarung werden allerdings die erwähnten Unter lagen ohne Gewährleistung und Garantieansprüche kostenlos während fünf Jahren registriert und dem Kunden ausgeliefert, wenn er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat.
Eigentum und Urheberrechte
Die Reproduktion und der Druck aller uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Urheberrechte besitzt. Der Kunde haftet allein dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Die Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden, es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Parteien (Vertragsparteien) Basel-Stadt. Anwendbar ist das Schweizer Recht. Bei Eintritt höherer Gewalt entfällt eine allfällige Lieferverpflichtung. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist das schweizerische Recht massgebend. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so tangiert es nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen.
Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein.